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Mobile Benzin- und Kerosintankanlagen - Umgang mit mobilen und stationären Tankanlagen

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Mobile Benzin- und Kerosintankanlagen

 
Mobile Betankung von Sportbooten, Rennwagen, Sportflugzeugen und Hubschraubern

Mit einer mobilen Tankanlage können sie ihr Sportboot, ihren Renn- oder Rallywagen, ihren Hubschrauber, Tragkraftschrauber oder Sportflugzeug betanken.
Ob auf einem Flugplatz oder der einfachen Piste abseits der Zivilisation.
Im Jahre 2011 hatte Land Rover bei seiner Experience Tour in Bolivien eine mobile Tankanlage im Einsatz. Geliefert wurde diese von der Firma ÖKO-LUBE Deutschland GmbH.

Mit unseren mobilen Tankanlagen können sie Ottokraftstoffe, AvGas oder Kerosin befördern und auch aktiv lagern.

Für die reine Beförderung würde eine einwandige Verpackung ausreichen.  

Anders wird es bei der aktiven Lagerung (Beförderungsunterbrechung von mehr als 24 Stunden), hier ist ein doppelwandiger Behälter mit einem aktiven Leckwarnsystem (z.B. Vakuum-Leckwarnüberwachung) sowie einer Flammendurchschlagssicherung vorgeschrieben.
Da AvGas, als auch Kerosin einen Flammpunkt < 40o C haben, muss die Bedienausrüstung über eine ATEX-Ausstattung verfügen.
 
Unsere mobilen Flugfeldtankanlagen verfügen alle über diese wichtigen Ausstattungsmerkmale.

Bitte beachten Sie bei der Beförderung auf die entsprechenden Freistellungen im Gefahrgutrecht.
 
Als reine Privatperson dürfen Sie 240 Liter Kraftstoff in tragbaren, handelsgerecht verpackten Behältnissen  nicht größer als 60 Liter befördern –
Freistellung 1.1.3.1 Buchstabe a ADR.
 
Als Verein oder Unternehmen können Sie die Freistellung 1.1.3.6 ADR (1.000 Punkte-Regelung) in Anspruch nehmen.
Sollten sie bei Wettbewerben und Rennveranstaltungen ein Preisgeld in Aussicht gestellt bekommen, so gelten sie als gewerblich!
(Dies bedeutet unter Umständen auch die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten sowie die Aufzeichnungspflicht ihrer Fahrzeiten.)
AvGas, Ottokraftstoffe sowie Zweitakt-Gemisch haben den Berechnungsfaktor 3 pro Liter
Kerosin hat den Berechnungsfaktor 1 pro Liter.

Beispiel:

Nennvolumen der mobilen Benzintankanlage: 350 Liter
Max. Füllstand: 95 %
Nutzvolumen: 332,5 Liter
Berechnungsfaktor für Ottokraftstoffe: 3
332,5 Liter x 3 = 997,5
Somit sind sie noch unter der maximalen Anzahl von 1.000 Punkten und dürfen die Beförderung ohne Kennzeichnung der Beförderungseinheit (Fahrzeug/e) und ohne ADR-Bescheinigung durchführen. Sie müssen aber im Besitz einer gültigen Unterweisung gemäß 1.3 ADR sein.

Fachkompetente Beratung in den Bereichen Gefahrgutbeförderung und mobile Benzin- und Kerosintankanlagen bekommen sie ausschließlich bei ihrem Fachhändler.








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