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Gefahrstofflagerung - Umgang mit mobilen und stationären Tankanlagen

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Gefahrstofflagerung

Die Lagerung von Gefahrstoffen wird in der TRGS 510 geregelt.

Kurz um...alle Gefahrstoffe müssen entsprechend in einem Gefahrstofflager aufbewahrt werden.
Die Ausstattung eines solchen Gefahrstofflagers ist abhändig von den zu lagernden Gefahrstoffen.

Grundsätzlich darf in einem Gefahrstofflager kein Abfluss in die normale Kanalisation sein.

Je nach der Gebindegröße müssen entsprechende Auffangwannen verwendet werden.
Es gibt Auffangwannen für 60 Liter-Fässer (Garagenfässer), 200 Liter-Fässer (Drum) und für Großpackmittel (IBC).

Die Auswahl des Materials der Auffangwanne richtet sich nach dem Gefahrstoff.

Beispiel:
Motoren-, Hydraulik- und Getriebeöle können auf einer normalen Stahl-Auffangwanne gelagert werden.

AdBlue® reagiert mit normalen Stahl und darf nur auf einer Auffangwanne aus HDPE oder Edelstahl gelagert werden.

Säuren und Laugen können auch auf PE-Auffangwannen gelagert werden. Hierbei ist ein Blick in das Sicherheitsdatenblatt nötig.
Unter dem Punkt 7 gibt es Hinweise zur Lagerung! Dort stünde auch ein Hinweis auf die Materialverträglichkeit.

Es gibt Gefahrstoffe die müssen in einem Gefahrstoffschrank gelagert werden.

Für kleine Gebinde wie Flaschen oder kleine Kanister gibt es Gefahrstoffregale mit Wanneneinsätzen aus Kunststoff oder Edelstahl.

Gefahrstoffschränke gibt es in den verschiedenensten Arten und Größen .
Mit Beleuchtung und Be- und Entlüftung - mit oder ohne EX-Schutz-Ausstattung usw.

So müssen z.B die Gefahrstoffschränke für Lithium-Ionen-Akkus eine bestimmte Brandschutzklasse aufweisen.

Wer kein Gefahrstofflager in einem Gebäude hat, kann sein Gefahrstofflager auch außerhalb in einem Gefahrstoffcontainer einrichten.
Hier reichen die Größen z.B. vom 1,50 m x 1,50 bis zu 12 m x 10 m.
Gefahrstoffcontainer oder Sicherheitslagerhäuser können auch nach Kundenwunsch gefertigt werden.

Bei der Lagerung von Altölen muss zwischen Altölen bekannter Herkunft und unbekannter Herkunft unterschieden werden.
Altöle bekannter Herkunft können als AIII (neu SE-Flüssigkeiten) und Altöl unbekannter Herkunft als AI (neu ELH-Flüssigkeiten) eingestuft werden.
Der Markt bietet verschiede Behältermodelle für die Sammlung und Lagerung von Altölen und anderen Flüssigkeiten an.

Egal für welche Art von Gefahrstofflagerung sie sich entscheiden, lesen sie vorher die TRGS 510 aufmerksam durch und erstellen sie eine Gefährdungsanalyse.

Im Zweifelsfall rufen sie einfach den Fachberater an.




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