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Hof- und Betriebstankstellen - Umgang mit mobilen und stationären Tankanlagen

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Hof- und Betriebstankstellen

Hoftankstelle, Betriebs- oder Eigenverbrauchstankanlage

Bei der Anschaffung einer Hoftankstelle, Betriebs- oder Eigenverbrauchstankanlage beachten Sie bitte, dass der Lagerbehälter den einschlägigen technischen Normen entspricht oder über eine bauaufsichtliche Zulassung verfügen muss.
 
Stahlbehälter müssen demnach z.B. nach DIN 6608, 6616, 6618, 6623 oder 6624 gefertigt sein oder über eine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) verfügen.
Diese Normen müssen, gemäß § 15 der AwSV, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dies gilt auch für Normen und sonstige Bestimmungen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, wenn diese das gleiche Schutzniveau haben wie unsere nationalen Normen.

Zitat § 15 AwSV:

(1) Den allgemein anerkannten Regeln der Technik nach § 62 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechende
Regeln (technische Regeln) sind insbesondere die folgenden Regeln:

1. technische Regeln wassergefährdender Stoffe der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser
und Abfall e. V. (DWA),
2. technische Regeln, die in der Musterliste der technischen Baubestimmungen oder in der Bauregelliste
des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) aufgeführt sind, soweit sie den Gewässerschutz betreffen,
sowie
3. DIN-Normen und EN-Normen, soweit sie den Gewässerschutz betreffen und nicht in der Bauregelliste
des Deutschen Instituts für Bautechnik aufgeführt sind.

(2) Normen und sonstige Bestimmungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer
Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stehen technischen Regeln
nach Absatz 1 gleich, wenn mit ihnen dauerhaft das gleiche Schutzniveau erreicht wird.
 
Beispiel:
 
Rietberg KA
Übereinstimmungszeichen
Lagerbehälter aus Kunststoff müssen über einen entsprechenden Eignungsnachweis z.B. in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und eines Übereinstimmungszeichens verfügen.
Lassen sie sich vor dem Kauf der Tankanlage die aktuelle Bauartzulassung oder die Übereinstimmungserklärung vom Verkäufer ihres Vertrauens zu senden.

Beispiel:
 
Fuelmaster 5000 Liter - DIBt-Zulassung Zul.-Nr. Z-40.21-385

Des Weiteren geht aus der Zulassung des Tanks oder des Behälters hervor, ob dieser für die Außenaufstellung - somit auch Innenaufstellung - oder nur für die Innenaufstellung zugelassen ist.

Sollten sie eine Hoftankstelle, Betriebs- oder Eigenverbrauchstankanlage planen, so sollten sie folgendes berücksichtigen:
- Dieseltanks bis 1.000 Liter sind nicht anzeigepflichtig.
- Tankanlagen ab 1.000 Liter müssen bei der entsprechenden Behörde angezeigt bzw. gemeldet werden.
- Tankanlagen ab 5.000 Liter bedürfen einer Baugenehmigung.

Für eine Anzeige bzw. für einen Bauantrag benötigen Sie die Zulassungsunterlagen des Tanks oder der Tankanlage.

Jede Hoftankstelle, Betriebs- oder Eigenverbrauchstankanlage benötigt eine Abtankfläche oder auch Abfüllfläche genannt. Die Größe der Abfüllfläche richtet sich nach der Größe der zu betankenden Fahrzeuge, der Pumpenleistung und der Schlauchlänge.

Beispiel:

Abfüll- und Betankungsplatz
             
Das Rückhaltevermögen der Abtankfläche richtet sich ebenfalls nach der Pumpenleistung und zwar muss mind. 3 Minuten lang das Fördervolumen der Abgabepumpe oder Zapfsäule aufgefangen werden.

Beispiel:
 
Pumpenleistung: 56 Liter / Minute
Auffangvolumen: 56 Liter x 3 Minuten = 168 Liter

Maßgebend für die Gestaltung ihrer Hoftankstelle, Betriebs- oder Eigenverbrauchstankanlage ist die TRwS 781 mit dem dazugehörigen Merkblättern wie das Merkblatt „Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff und Biodiesel in der Landwirtschaft mit einem Jahresverbrauch von maximal 40.000 l – wasserwirtschaftliche Anforderungen“.

Zusätzlich zur Abgabepumpe ist auch die automatische Zapfpistole entscheidend. Bis 1.000 Liter Tankvolumen muss die automatische Zapfpistole über keine bauaufsichtliche Zulassung verfügen, ab 1.000 Liter ist auch bei der automatischen Zapfpistole eine bauaufsichtliche Zulassung Pflicht!

Rufen sie den Händler ihres Vertrauens an und lassen sie sich fachkundig beraten!

 
 
 
 
 
 
 
 
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